Borsum Vermietung

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen im Verhältnis zwischen dem Mieter und der Firma Borsum Vermietung GmbH, 23774 Heiligenhafen, Ferienpark-Ladenzeile, Telefon (04362/2623) – nachstehend Feriendienst genannt sowie dem Vermieter der Ferienwohnung. Der Mietvertrag wird vom Feriendienst im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers der jeweiligen Ferienwohnung abgeschlossen. Dieser, nicht Borsum Vermietung GmbH, ist Vermieter der Wohnung. Der Feriendienst ist nur als Vermittler tätig und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Die Borsum Vermietung GmbH ist nicht Reiseveranstalter im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB. Der Vermieter haftet ausschließlich für die Erfüllung der Vermieterpflichten.

2. Vertragsschluss
Der vom Feriendienst erteilte Reservierungsauftrag gilt als Vertrag, durch die Bestätigung/Unterzeichnung des Mietvertrags (Buchungsbestätigung) oder durch fristgerechte Zahlung der im Vertrag genannten Anzahlung/Gesamtbetrag.

Das Buchungsverhältnis gilt als gekündigt/storniert, sofern die ausgewiesene und fällige Anzahlung nicht bezahlt wird. Der Mieter akzeptiert die hier abgedruckten Mietbedingungen durch das Absenden seiner Buchungsanfrage und/oder die geleistete Anzahlung.

Der Mietpreis beinhaltet die Verbrauchskosten für Strom, Wasser und Heizung.

Die Kurtaxe ist sep. auf dem Mietvertrag ausgewiesen. Die Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und ist zusätzlich zum Mietpreis zu entrichten. Der Vermittler handelt als Bevollmächtigter des Vermieters. Er vereinnahmt die Zahlungen des Mieters treuhänderisch für den Vermieter, behandelt sie als durchlaufende Gelder und leitet diese an den Vermieter weiter.

Die Preise und Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Buchungsbestätigung und umfassen nur die dort bezeichneten Leistungen. Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Ferienwohnung besteht nicht. Ungeachtet der Tatsache, dass im Vertrag eine bestimmte Wohnung aufgeführt ist, können gegen den Feriendienst im Falle einer Umbuchung aus wichtigem Grund keine Ansprüche hergeleitet werden.

3. Mietgegenstand
Das Vertragsverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag genannte Objekt. Alle Objekte sind vollständig möbliert und ausgestattet. Bettwäsche, Handtücher und Kinderhochstuhl gehören nicht zum Mietgegenstand, können jedoch gegen Entgelt geliehen werden. Die vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verfrühte Abreise oder spätere Anreise werden nicht erstattet. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist die im Haus aushängende Hausordnung zu beachten. Haustiere, insbesondere Hunde dürfen nicht oder nur nach Rücksprache mitgebracht werden. Das Rauchen ist in allen Objekten untersagt.

Die Borsum Vermietung GmbH hat keinen Einfluss auf Lage und Größe eines zum Vermietungsobjekt dazugehörigen PKW-Stellplatz. Es besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz, es sei denn, es ist explizit im Mietvertrag vereinbart. Soweit dem Mieter ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung eines auf dem Stellplatz abgestellten PKWs oder dessen Inhalt, trifft den Feriendienst keinerlei Haftung, abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nicht jedes Objekt besitzt einen Internetanschluss. Internet ist kein Standard.

Falls dem Mieter im Mietobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung gestellt wird, verpflichtet sich der Mieter den Anschluss nicht zu nutzen für:

  • den Empfang oder die Verbreitung von strafbaren und/oder illegalen Inhalten oder Hinweise auf derartige Inhalte
  • gegen das Gesetz verstoßende Kontaktaufnahmen
  • die Verletzung von internationalen/nationalen Marken-, Patent-, Urheber- oder Namensrechten oder Persönlichkeitsrechten / gewerbliche Schutzrechte
  • das Eindringen in fremde Datennetze, -speicher oder Endgeräte
  • Spamming
  • Verbindungen, die Dritten Kosten verursachen
  • Benutzung von Software oder Hardware, die zu Störungen oder Fehlern im Internetanschluss führen

Sollte gegen diese Pflichten verstoßen werden, so haftet der Mieter dem Feriendienst bzw. dem Eigentümer des Objekt gegenüber auf Schadensersatz. Dem Feriendienst und den Eigentümer gegenüber verpflichtet sich der Mieter, diese von allen Ansprüchen freizustellen, die sich auch einen Verstoß gegen diese Pflichten und/oder dem Gesetz ergeben können. Im Falle einer Störung des Internetanschluss ist der Feriendienst bemüht, diese kurzfristig zu beheben. Schadensersatzansprüche des Mieters sind insofern ausgeschlossen.

4. An- und Abreise
An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Am Anreisetag findet die Schlüsselübergabe wochentags zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie 14.00 und 17.00 Uhr statt. Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 16.00 Uhr zum Wohnungsbezug zur Verfügung. An wechselstarken Tagen kann es zu einer verspäteten Schlüsselausgabe kommen.

Die Ferienwohnung steht dem Gast sodann bis zum Abreisetag 10.00 Uhr zur Verfügung. Sollte der Wohnungsschlüssel bis um 10 Uhr am Abreisetag nicht in unserem Büro abgegeben worden sein, behält sich der Feriendienst vor eine weitere Übernachtung in Rechnung zu stellen. Sollten Reklamationen bei der Anreise festgestellt werden, sind diese unverzüglich im Büro zu melden. Insbesondere bei Reklamationen bzgl. der Reinigung muss dem Reinigungsdienst ein zweimaliges Nachbesserungsrecht eingeräumt werden. Ohne diese Möglichkeit besteht kein Erstattungsanspruch.

5. Schäden
Dem Mieter wird das im Mietobjekt enthaltene Mobiliar, Küchen- und Essgeschirr usw. während der Mietzeit zur Benutzung überlassen. Das Inventar ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Sämtliche in der Mietzeit entstandene Schäden sind von ihm zu ersetzen. Der Beweis, dass ihn oder begleitende Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldungsfähige Kinder. Bei Beendigung der Mietzeit ist das Mietobjekt in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Bei Zuwiderhandlungen kann eine höhere Endreinigung berechnet werden. Das Appartement darf nur mit der vereinbarten Anzahl Erwachsener und Kinder benutzt werden, anderenfalls ist der Feriendienst berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

6. An- und Restzahlung
Die in der Buchungsbestätigung des Feriendienstes genannte Anzahlung (25 % des Gesamtreisepreises) ist innerhalb von 5 Tagen auf das angegebene Konto zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Anreise zu begleichen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzl. Mehrwertsteuer ein.

7. Kündigung & Stornierung
Der Mieter kann den Mietvertrag bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kündigen. Bei einer Kündigung ist eine Stornogebühr von 60,– € zu leisten. Bei einem späteren Rücktritt ist die gesamte vereinbarte Miete zu zahlen, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt noch anderweitig zu belegen (mindestens jedoch die Stornogebühr von 60,– €). Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Bei späterer Anreise als gebucht entfällt der Anspruch auf das gebuchte Appartement; es entfällt jeder Anspruch – auch auf ein anderes Appartement -, wenn nicht spätestens am Anreisetag fernmündlich oder schriftlich die spätere Anreise mitgeteilt wird.

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fristlos zu kündigen:
a) in Fällen von höherer Gewalt, Krieg, Streik, und sonstigen wichtigen Gründen
b) wenn der Mieter eine erhebliche Belästigung für die anderen Feriengäste darstellt, das Mietobjekt vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhält.

8. Haftung
Der Feriendienst haftet für für die sorgfältige Auswahl der Objekte sowie die Richtigkeit der Prospektbeschreibung; maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Drucklegung. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Die Haftung des Feriendienstes beschränkt sich, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Höhe nach auf den Buchungsbetrag.

9. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Feriendienstes. Sollte ein Teil des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Rechtswirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für die Rechtsbeziehung ist deutsches Recht gültig. Als Gerichtsstand ist Oldenburg i.H. vereinbart.

10. Datenschutz
Der Vermieter und Feriendienst erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Mieters nur zweckmäßig im Sinne des Mietvertragsverhältnisses und dies nach den gesetzlichen Vorgaben, die das BDSG sowie die DSGVO zulassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter borsum-vermietung.de/datenschutzerklaerung.

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