Liebe Gäste,
wir können vollkommen nachvollziehen, dass sich Ihnen viele Fragen stellen rund um Ihren (geplanten) Urlaub.
Schleswig-Holstein öffnet voraussichtlich ab 17.05.2021 Tourismus und Gastronomie. 

Diese Regelung gilt anscheinend für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Unter strengen Hygieneauflagen dürfen wir dann wohl wieder an euch vermieten. 
Dies bedeutet auch, wer als Tourist in Heiligenhafen übernachten will, muss sich demnach alle drei Tage auf Corona testen lassen.
Weitere Infos zum genauen Ablauf erwarten wir in den kommenden Tagen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne die derzeit geltenden Auflagen aus den Modellregionen mitteilen, die voraussichtlich auch für Heiligenhafen gelten werden.
Beachten Sie jedoch, dass diese Angaben ohne Gewähr sind und sich fortlaufend ändern.
Welche Voraussetzungen gelten für meine Anreise?
Einverständniserklärung
Sie werden voraussichtlich von uns vorab eine Einverständniserklärung erhalten per E-Mail, die Sie uns unterschreiben müssen.
Diese müssen Sie uns dann vorzugsweise per E-Mail zurückzusenden oder
spätestens bei Schlüsselübergabe einreichen.
Mit dieser Unterschrift bestätigen Sie. dass persönliche Daten erfasst, gespeichert, sowie wissenschaftlich ausgewertet werden dürfen. Es erfolgt eine Weiterleitung Ihrer Daten an das zuständige Gesundheitsamt.
Anreise
Die Anreise ist nur mit dem eigenen PKW und nicht mit öffentlichen Mittel möglich, um eine kontaktlose Heimreise zu gewährleisten.
Negativer Test bei Anreise
Alle Gäste (inkl. Kinder ab 6. Jahren) müssen bei Anreise einen negativen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist vorweisen bzw. vorab bereits per E-Mail übersenden-
Dies bedeutet, der Test muss bereits in Ihrem Heimatort erfolgt sein.
Wer schon zweimal geimpft ist, wird voraussichtlich keinen Negativtest benötigen bei Anreise, sondern muss seinen Impfausweis vorlegen. Die Impfung muss jedoch mindestens 15 Tage vor Anreise erfolgt sein.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nur mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses bzw. der zweifachen Covid-19 Impfung.
Sollte kein entsprechender Nachweis vorliegen, liegt eine Nichtanreise vor und der Gastgeber behält sich vor etwaige Ansprüche auf eine Vergütung geltend zu machen.
Geltende Kontaktbeschränkungen
Bitte beachten Sie, dass ein Aufenthalt in unseren Wohnungen nur unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen möglich ist.
„luca App“
Für eine digitale Kontaktnachverfolgung registrieren Sie (d.h. alle mitreisenden Gäste) sich bitte bereits vor der Anreise bei der Luca App.
Alle mitreisenden Gäste sind verpflichtet, die Luca App zur Kontaktverfolgung zu nutzen.
Zum Download der App gelangen Sie hier: https://www.luca-app.de
Kontaktlose Schlüsselübergabe
Um eine kontaktlose Schlüsselübergabe zu gewährleisten, bitten wir Sie – sofern es nicht anderweitig mit uns kommuniziert wurde – alle Zahlungen im Vorfeld zu tätigen.
Was für Auflagen gelten während meines Urlaubes?
Negativer Test nach spätestens 72 Stunden
Sie tragen die Verpflichtung alle 72 Stunden einen weiteren Antigen-Test durchführen zu lassen. Dieser ist für alle Reisenden ab 6 Jahren zwingend und bei Kontrollen vorzuhalten.
Hierzu steht Ihnen voraussichtlich ein öffentlichen Testzentrum vor Ort zur Verfügung. Die Tests sind voraussichtlich für Sie kostenlos.
Was geschieht, wenn mein Test im Urlaub positiv ausfällt?
Begeben Sie sich bitte in unverzügliche häusliche Quarantäne und nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt auf.
Nach Rücksprache mit diesem, ist eine sofortige Abreise möglich.
Es ist unverzüglich die Ärzte-Hotline unter 116 117 zu kontaktieren.
Wenn auch ein weiterer PCR-Test positiv ist, muss sich die betroffene Person sowie die Kontaktpersonen der Kategorie 1 isolieren.
Welche Bestimmungen muss ich nach meiner Abreise beachten?
Meldung einer Corona-Erkrankung nach Abreise
In der Einverständniserklärung, welche Sie uns bestätigen müssen, stimmen Sie zu, eine positive Viruserkrankung innerhalb von drei Wochen nach Abreise an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten.
Beendung der Reiseerlaubnis
Bitte beachten Sie, dass seitens der Regierung das Reisen jederzeit wieder verboten werden kann und ein Beherbungsverbot die Folge wäre.
Das heißt, Sie könnten zur sofortigen Abreise aufgefordert werden. In diesem Fall werden nur die genutzten Tage vergütet und die übrigen Tage erstatten.
Datenerhebung
Alle Daten, die der Gast im Rahmen dieser Bedingungen übermittelt, werden vom Beherbergungsbetrieb in Verbindung mit den Kontaktdaten des Gastes für vier Wochen gespeichert und aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Daten gelöscht.